§ 10 HolzbInstrmMAusbV
Aufhebung von Vorschriften
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Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin sind nicht mehr anzuwenden.
Suchhilfen: Berufsbildungsplan abschaffen, Ausbildungsordnung aufgehoben, Berufsbilder nicht mehr gültig, Holzblasinstrumenten‑Ausbildung beenden, Ausbildungsvorschriften löschen, schaffen, bildungsordnung, gehoben, enden, bildungsvorschriften