§ 3 HolzblMstrV

Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I

📖

(1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfängliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er Tätigkeiten des Holzblasinstrumentenmacher-Handwerks meisterhaft verrichtet.

(2) Die Prüfung in Teil I gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche:
1.
ein Meisterprüfungsprojekt nach § 4 und ein darauf bezogenes Fachgespräch nach § 5 sowie
2.
eine Situationsaufgabe nach § 6.

Suchhilfen: Meisteraufgabe Teil I, Meisterprojekt Holzblasinstrumente, Fachgespräch Holzblasinstrumentenmeister