§ 24 HRG

Veröffentlichung von Forschungsergebnissen

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Bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen sind Mitarbeiter, die einen eigenen wissenschaftlichen oder wesentlichen sonstigen Beitrag geleistet haben, als Mitautoren zu nennen; soweit möglich, ist ihr Beitrag zu kennzeichnen.

Suchhilfen: Mitautor nennen, Beitrag kennzeichnen, Autorenschaft festlegen, Forschungsergebnis veröffentlichen, Wissenschaftliche Publikation, Mitwirkende benennen, Beitrag würdigen, öffentlichen