§ 60 HwO ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Organe der Handwerksinnung sind 1.die Innungsversammlung, 2.der Vorstand, 3.die Ausschüsse.