§ 1 HwStatG

Zweck, Umfang

📖

(1) Zur Darstellung des Verlaufs und der Struktur der wirtschaftlichen Tätigkeit im Handwerk werden statistische Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.

(2) Die Statistik umfaßt
1.
vierteljährliche Erhebungen,
2.
Zählungen.
(3) (weggefallen)

Suchhilfen: Handwerksstatistik, statistische Erhebung Handwerk, quartalsweise Erhebung, Zählung Handwerk, wirtschaftliche Tätigkeit erfassen, Bundesstatistik Handwerk, hebung, fassen