Verordnung über die Ablösung früherer Rechte und andere vermögensrechtliche Fragen
Zuletzt geändert durch Art. 209 Abs. 9 G v. 19.4.2006 I 866
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Eingangsformel
-
Abschnitt 2 Sicherheitsleistung
-
Abschnitt 3 Schlußvorschriften