§ 9 HZAZustV
Hauptzollamt Dortmund
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Dem Hauptzollamt Dortmund wird die Zuständigkeit für die Durchführung von Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität und Schwerer struktureller Kriminalität der Hauptzollämter Bielefeld und Münster übertragen.
Suchhilfen: Ermittlungsverfahren Zoll, Organisierte Kriminalität Bekämpfung, Schwere strukturelle Kriminalität, Zollkriminalität Untersuchung, Schwarzarbeitskontrolle, Zollamt Ermittlungen, mittlungsverfahren, kämpfung, suchung, mittlungen