§ 1 HZvV
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Die in der Rentenversicherung der Arbeiter oder der Rentenversicherung der Angestellten versicherten Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten des Werkes Saarbrücken der Firma Klein, Schanzlin & Becker, Aktiengesellschaft, sind in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung versichert; dies gilt nicht für Personen, die von der Versicherungspflicht in dieser Versicherung befreit sind.
Suchhilfen: Zusatzversicherung für Arbeitnehmer, Versicherungspflicht im Bergbau, Berufsausbildung versichern, Pflichtversicherung für Angestellte, satzversicherung, rufsausbildung