§ 14 IFG
Bericht und Evaluierung
📖
↗ Links
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag zwei Jahre vor Außerkrafttreten über die Anwendung dieses Gesetzes. Der Deutsche Bundestag wird das Gesetz ein Jahr vor Außerkrafttreten auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren.
Suchhilfen: Evaluierung Gesetz, Auswirkungsanalyse, Gesetzesbericht Bundestag, Evaluierung vor Außerkrafttreten, Wissenschaftliche Bewertung Gesetz, Bericht über Gesetzesanwendung, wertung