§ 5 ImmoKWPLV
Bau- und Renovierungsdarlehen
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Bei Darlehensverträgen, die dem Bau oder der Renovierung einer Wohnimmobilie dienen, darf im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung der hierdurch zu erwartende Wertzuwachs berücksichtigt werden.
Suchhilfen: Baufinanzierung, Renovierungsdarlehen, Wertzuwachs bei Immobilien, Wohnimmobilie finanzieren, Immobilienwertsteigerung berücksichtigen, Darlehen für Wohnungsrenovierung, rücksichtigen