§ 8 IMSüßFPrV Gliederung des Prüfungsteils ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Der Prüfungsteil besteht aus 1.einem schriftlichen Teil nach den §§ 9 bis 11 und2.einem Fachgespräch nach § 12.