§ 4 InfoGesStatG

Hilfsmerkmale

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Hilfsmerkmale sind:
1.
Name und Anschrift des Unternehmens oder der Einrichtung zur Ausübung freiberuflicher Tätigkeit;
2.
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.

Suchhilfen: Impressum Pflicht, Kontaktinformationen angeben, Unternehmensanschrift nennen, Freiberufler Angaben, Kontaktperson benennen, Name und Adresse Pflicht, Rückfragekontakt bereitstellen, Freiberufliche Tätigkeit Impressum, geben, gaben, reitstellen