§ 112 InsO
Kündigungssperre
📖
↗ Links
Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:
- 1.
- wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Miete oder Pacht, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;
- 2.
- wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.
Suchhilfen: Mietvertrag kündigen Insolvenz, Kündigungssperre bei Insolvenz, Pachtkündigung Sperre Insolvenz, Kündigung wegen Mietrückstand Insolvenz, Mietverhältnis nicht kündbar Insolvenz