Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz
Geändert durch Art. 9 G v. 10.12.2025 I Nr. 320
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Inhaltsübersicht
-
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
-
Abschnitt 2 Bürgerliche Streitigkeiten
-
Abschnitt 3 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung
-
Unterabschnitt 1 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
-
Unterabschnitt 2 Beschwerde; Rechtsbeschwerde
-
Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
- § 15 Prüfung der Beschränkung
- § 16 Sicherheitsleistung durch den Schuldner
- § 17 Versteigerung beweglicher Sachen
- § 18 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
- § 19 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
- § 20 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
-
Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
-
Unterabschnitt 5 Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Verfahren; Schadensersatz
- § 23 Vollstreckungsabwehrklage
- § 24 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsmitgliedstaat
- § 25 Aufhebung oder Änderung einer ausländischen Entscheidung, deren Anerkennung festgestellt ist
- § 26 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
-
Unterabschnitt 6 Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren
-
-
Abschnitt 4 Entgegennahme von Erklärungen; Aneignungsrecht
-
Abschnitt 5 Europäisches Nachlasszeugnis
- § 33 Anwendungsbereich
- § 34 Örtliche und sachliche Zuständigkeit
- § 35 Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 36 Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
- § 37 Beteiligte
- § 38 Änderung oder Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses
- § 39 Art der Entscheidung
- § 40 Bekanntgabe der Entscheidung
- § 41 Wirksamwerden
- § 42 Gültigkeitsfrist der beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses
- § 43 Beschwerde
- § 44 Rechtsbeschwerde
-
Abschnitt 6 Authentizität von Urkunden
-
Abschnitt 7 Zuständigkeit in sonstigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit