§ 43 IntFamRVG
Verfahrenskosten- und Beratungshilfe
📖
↗ Links
Abweichend von Artikel 26 Absatz 2 des Haager Kindesentführungsübereinkommens findet eine Befreiung von gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten bei Verfahren nach diesem Übereinkommen nur nach Maßgabe der Vorschriften über die Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe statt.
Suchhilfen: Kostenhilfe beantragen, Beratungshilfe erhalten, Verfahrenskostenhilfe nutzen, Kostenübernahme bei Kindesentführung, Kostenbefreiung im Verfahren, antragen, halten, fahren