Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
Neugefasst durch Bek. v. 4.8.1997 I 1996;
zuletzt geändert durch Art. 588 V v. 31.8.2015 I 1474
Das G ist gem. Art. 15 G III-19-2 v. 14.7.1992 I 1257 am 22.7.1992 in Kraft getreten.
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Inhalt
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Abschnitt 1 Vorrang für Investitionen
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Abschnitt 2 Erteilung des Investitionsvorrangbescheids
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Abschnitt 3 Investitionsvorrangbescheid und investiver Vertrag
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Abschnitt 4 Durchführung der Investition und Rückabwicklung fehlgeschlagener Vorhaben
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Abschnitt 5 Ausgleich für den Berechtigten