§ 1 InvZulBerG

Nichtberücksichtigung der Investitionszulage

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Bei der Herstellung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit preisgebundenen Wohnraum ist eine nach § 4a des Investitionszulagengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung vom 23. Dezember 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 3676) gewährte Investitionszulage in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der zulässigen Miete nicht zu berücksichtigen.

Suchhilfen: Investitionszulage nicht anrechnen, Miete ohne Fördermittel berechnen, Wohnraum Förderzuschuss ausschließen, Gebäudekosten ohne Investitionszuschuss, Förderung bei Mietpreisermittlung, rechnen, schließen