Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines durch das Umweltprogramm der Vereinten Nationen gestellten Sekretariats für die Zwischenstaatliche Plattform Wissenschaft-Politik für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (IPBES) in Bonn (IPBES-Sekretariat)

IPBESSekrVbgV · Ausfertigung: 8. Juli 2024 · 5 Einzelnormen

Die V tritt gem. Art. 3 Abs. 3 an dem Tag außer Kraft, an dem die Vereinbarung außer Kraft tritt

📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen

Inhalt