§ 61c IRG

Audiovisuelle Vernehmung

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Die Auferlegung von Kosten oder die Festsetzung eines Ordnungsmittels gegen einen Zeugen oder Sachverständigen, der einer Ladung zur Einvernahme durch eine ausländische Justizbehörde im Wege der Videokonferenz keine Folge leistet, unterbleibt.

Suchhilfen: Zeuge verweigert Videokonferenz, Kosten bei Nichtteilnahme an Vernehmung, Ordnungsmaßnahme bei Auslandsvernehmung, Kostenfreiheit bei fehlender Teilnahme, nehmung, landsvernehmung