Gesetz zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge

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Eingangsformel

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1

(1) Dem in Berlin am 20. Dezember 2019 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – wird zugestimmt.

(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2

Änderungen des Vertrages bedürfen der Zustimmung des Deutschen Bundestages in der Form eines Bundesgesetzes.

Art 3

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.