Art 14 JüdMilSeelsVtr

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Die Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen stehen in einem religiösen Auftrag. In diesem Dienst sind sie im Rahmen der Halacha nur ihrer religiösen Leitung gegenüber weisungsgebunden und insoweit von staatlichen Weisungen unabhängig. Im Übrigen wird ihre Rechtsstellung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen geordnet.

Suchhilfen: Militärrabbinern religiöser Auftrag, Weisungsbindung religiöse Leitung, Unabhängigkeit von staatlichen Weisungen, Rechtsstellung Militärrabbin, Religiöse Führung im Militär, Halacha‑konforme Dienstpflicht