§ 12 JGG
Hilfe zur Erziehung
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Der Richter kann dem Jugendlichen nach Anhörung des Jugendamts auch auferlegen, unter den im Achten Buch Sozialgesetzbuch genannten Voraussetzungen Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.
Suchhilfen: Erziehungsbeistand beantragen, Unterbringung Jugendlicher, Betreutes Wohnen Jugend, Jugendhilfe Maßnahme, Jugendamt Anhörung, Hilfe zur Erziehung anordnen, Jugendliche in Einrichtung aufnehmen, antragen, bringung, hörung, ziehung, ordnen, richtung, nehmen