Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Kürschner-Handwerk
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 18 V v. 18.1.2022 I 39
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Inhalt
- Eingangsformel
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1. Abschnitt Berufsbild
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2. Abschnitt Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung
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3. Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften