§ 3 KaffeeStG Kaffeehaltige Waren ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Für kaffeehaltige Waren gelten die §§ 15 bis 19 entsprechend.