§ 3 KapErhStG

Anschaffungskosten nach Kapitalerhöhung

📖

Als Anschaffungskosten der vor der Erhöhung des Nennkapitals erworbenen Anteilsrechte und der auf sie entfallenen neuen Anteilsrechte gelten die Beträge, die sich für die einzelnen Anteilsrechte ergeben, wenn die Anschaffungskosten der vor der Erhöhung des Nennkapitals erworbenen Anteilsrechte auf diese und auf die auf sie entfallenen neuen Anteilsrechte nach dem Verhältnis der Anteile am Nennkapital verteilt werden.

Suchhilfen: Anschaffungskosten bei Kapitalerhöhung, Kostenverteilung nach Kapitalerhöhung, Kapitalerhöhung Anteilswert bestimmen, Nennkapital Aufteilung bei Erhöhung, Kosten für neue Anteilsrechte, Anteilspreis nach Kapitalerhöhung, Aufteilung der Anschaffungskosten, schaffungskosten, stimmen, teilung, höhung