§ 5 KassenSichV
Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik legt im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien und Schutzprofilen die technischen Anforderungen fest an
- 1.
- die einheitliche digitale Schnittstelle, soweit diese den standardisierten Export aus dem Speichermedium und die Anbindung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung an das elektronische Aufzeichnungssystem betreffen,
- 2.
- das Sicherheitsmodul und
- 3.
- das Speichermedium.
Suchhilfen: Steuerdaten sicher übertragen, Kryptografische Schlüssel verwalten, Digitale Schnittstelle einrichten, Sicherheitsmodul prüfen, Export aus Speichermedium ermöglichen, tragen, walten, richten, möglichen