§ 1 KastrG

Begriffsbestimmung

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Kastration im Sinne dieses Gesetzes ist eine gegen die Auswirkungen eines abnormen Geschlechtstriebes gerichtete Behandlung, durch welche die Keimdrüsen eines Mannes absichtlich entfernt oder dauernd funktionsunfähig gemacht werden.

Suchhilfen: Geschlechtsdrang behandeln, Keimdrüsen entfernen, sexuelle Störung Therapie, abnormer Geschlechtstrieb, Männerkastration, Hormonunterdrückung, sexuelle Impulskontrolle, Kastrationsverfahren, fernen