Art 1 KatHiLAbkRussFöG

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Dem in Moskau am 16. Dezember 1992 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Suchhilfen: Katastrophenhilfe Russland, Deutschlands Hilfe bei Katastrophen, Gemeinsames Katastrophenabkommen, Hilfsgüter Austausch Abkommen, Rettungsunterstützung bei Unglücksfällen, Bilaterale Katastrophenunterstützung, Hilfseinsatz bei schweren Unglücksfällen, kommen