§ 9 KCanG
Anforderungen an den privaten Eigenanbau
📖
↗ Links
(1) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der private Eigenanbau von insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt.
(2) Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Suchhilfen: privater Cannabisanbau, Cannabis Eigenanbau erlauben, maximale Pflanzenzahl Cannabis, Cannabis Weitergabe verbieten, Eigenanbau Haus, Cannabis Nutzung privat, lauben, bieten