§ 4 KDAV
Nummernbasiertes Ersuchen
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Ein nummernbasiertes Ersuchen muss neben den Angaben nach § 2 Absatz 1 die vollständige Rufnummer enthalten. Die Rufnummer muss mit vorangestellter internationaler Länderkennung und einer nationalen Ortsnetz- oder Dienstekennzahl angegeben werden. Das nummernbasierte Ersuchen kann zusätzlich das Datum eines ermittlungsrelevanten Stichtags oder die Angabe des ermittlungsrelevanten Zeitraums enthalten.
Suchhilfen: vollständige Rufnummer angeben, Telefonnummer mit Ländervorwahl, internationale Vorwahl eintragen, Ortsnetzkennzahl angeben, nummernbasiertes Ersuchen ausfüllen, Stichtag im Ersuchen angeben, geben, tragen, suchen, füllen