§ 3 KfzSTFPrV Inhalt der Prüfung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1.Prüfungsbereich „Technik“ nach § 4 und2.Prüfungsbereich „Organisation“ nach § 5.