§ 7 KfzUnfEntschV
📖
↗ Links
Ist dem Geschädigten ein abschließender schriftlicher Bescheid der Verkehrsopferhilfe über die Regelung des Schadensfalls zugegangen oder ist der angemeldete Schadensfall von der Verkehrsopferhilfe nicht in einer dem Schadensfall angemessenen Frist bearbeitet worden, so kann der Geschädigte die Schiedsstelle anrufen. Er soll hierbei die Gründe für die Anrufung der Schiedsstelle darlegen und die Höhe seiner Forderung angeben.
Suchhilfen: Verkehrsopferhilfe Beschwerde, Schadensfall nicht bearbeitet, Verkehrsunfall Entschädigung fordern, Forderung bei Schiedsstelle stellen, Verkehrsopferhilfe Bescheid anfechten, schädigung, fechten