Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Verbote und Beschränkungen hinsichtlich des Handels mit bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie zu Haltungs- und Abgabeverboten in bestimmten Fällen
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 24 G v. 20.12.2022 I 2752
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Eingangsformel
-
Abschnitt 1 Zuständigkeiten
-
Abschnitt 2 Durchführung unionsrechtlicher Verbote und Beschränkungen hinsichtlich der Einfuhr, der Ausfuhr oder des Handels mit bestimmten Tierfellen oder tierischen Erzeugnissen
-
Abschnitt 3 Haltungs- und Abgabeverbote in bestimmten Fällen
-
Abschnitt 4 Überwachung
-
Abschnitt 5 Ermächtigungen, Schlussvorschriften