§ 24 KHG

Überprüfung der Auswirkungen

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Das Bundesministerium für Gesundheit überprüft die Auswirkungen der Reglungen in den §§ 21 bis 23 auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser. Bei der Überprüfung der Auswirkungen der Regelung des § 21a ist insbesondere die Belastung der Krankenhäuser auf Grund der Entwicklung der Zahl der mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Infizierten zu berücksichtigen. Es kann hierfür einen Beirat von Vertreterinnen und Vertretern aus Fachkreisen einberufen, die insoweit über besondere Erfahrung verfügen.

Suchhilfen: Auswirkungen prüfen, Belastungsanalyse, COVID‑Belastung, Krankenhauswirtschaftliche Auswirkung, Beirat einberufen, Regelungsfolgen bewerten, wirkungen, wirkung, berufen, werten