Verordnung über die Berufsausbildung zum Kerzenhersteller und Wachsbildner und zur Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin
Ersetzt V 806-21-1-118 v. 21.12.1984, 1985 I 14 (WachsAusbV)
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
-
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
-
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
-
Abschnitt 3 Abschluss- und Gesellenprüfung
- § 10 Ziel und Zeitpunkt
- § 11 Inhalt
- § 12 Prüfungsbereiche
- § 13 Prüfungsbereich Herstellen von Wachsprodukten
- § 14 Prüfungsbereich Verarbeiten von Roh- und Hilfsstoffen
- § 15 Prüfungsbereich Kundenorientierung und Gestaltung von Wachsprodukten
- § 16 Prüfungsbereich Betriebliche Herstellungsprozesse
- § 17 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung