§ 4 KInvFErrG
Finanzierung des Sondervermögens
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Der Bund stellt dem Sondervermögen einen Betrag in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro zur Verfügung.
Finanzierung des Sondervermögens
Der Bund stellt dem Sondervermögen einen Betrag in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro zur Verfügung.