§ 9 KInvFG
Verwaltungsvereinbarung
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Die Einzelheiten des Verfahrens zur Durchführung dieses Gesetzes werden durch Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die Inanspruchnahme der Finanzhilfen ist an das Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung gebunden.
Suchhilfen: Verfahrensregelung, Fördermittel Bedingungen, Hilfen beantragen, Umsetzungsgesetz Verfahren, fahrensregelung, dingungen, antragen, fahren