§ 1 KonjAusglRV 1970 ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Bund und Länder bilden im Haushaltsjahr 1970 Konjunkturausgleichsrücklagen.