Art 1 KonsÜbkG

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Dem in Wien am 31. Oktober 1963 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen sowie den am gleichen Tag unterzeichneten Fakultativ-Protokollen über den Erwerb der Staatsangehörigkeit und über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten vom selben Tag wird zugestimmt. Das Übereinkommen und die beiden Fakultativ-Protokolle werden nachstehend veröffentlicht.

Suchhilfen: Konsularisches Abkommen, Staatsangehörigkeit erwerben, Streitbeilegung Konsularisch, Übereinkommen Konsularrecht, Beilegung internationaler Streitigkeiten, Erwerb deutscher Staatsbürgerschaft, Konsularische Vertretung, kommen, werben, einkommen, legung, tretung