§ 27 KonsG Begriffsbestimmung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Der Begriff "Deutscher" bestimmt sich nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes.