Art 1 KOVAUTVtrG
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Dem in Bonn am 7. Mai 1963 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Fußnoten
Überschrift u. Art. 1 Satz 1 Kursivdruck: "Schwerbeschädigter" jetzt "Schwerbehinderter" gem. Art. III § 4 G v. 24.4.1974 I 981
Suchhilfen: Beschäftigung Schwerbehinderte, Veteranenversorgung, Arbeitsplatz für Kriegsversehrte, Unterstützung Kriegsveteranen, schäftigung, stützung