§ 2 BKV – Ausbildungsdauer ☆ 📖 🔍 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte BKV, nicht nur diese Vorschrift): Geändert durch Art. 1 V v. 16.10.2017 I 3564 Datenstand (gesetze-im-internet.de): 25. Oktober 2017