§ 6 KraftStDV
Prüfung durch das Hauptzollamt
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Zur Aufklärung von Zweifeln oder Unstimmigkeiten kann sich das zuständige Hauptzollamt das Fahrzeug vorführen und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie den Steuerbescheid vorlegen lassen.
Fußnoten
(+++ § 6: zur Anwendung vgl. §§ 8 u. 9 +++)
Suchhilfen: Zulassungsbescheinigung prüfen, Hauptzollamt Kontrolle, Kfz‑Dokumente vorzeigen, Zollprüfung Fahrzeug, Zulassungsunterlagen prüfen, Fahrzeugdokumente einsehen, Zollamtliche Fahrzeugkontrolle, lassungsbescheinigung, zeigen, lassungsunterlagen, sehen