§ 1 KraftStKompG
Finanzierung
📖
↗ Links
Den Ländern steht wegen der Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund ab dem 1. Juli 2009 aus dem Steueraufkommen des Bundes ab 2010 jährlich ein Betrag von 8 991 764 000 Euro zu. Für das Jahr 2009 ist ein Betrag von 4 570 882 000 Euro zu Grunde zu legen.
Suchhilfen: Kraftfahrzeugsteuer Finanzierung, Steuerübertragung Bund, Bundesfinanzierung Kfz‑Steuer, Jährlicher Betrag Kfz‑Steuer, Steueraufkommen Bund, Finanzielle Zuweisung an Länder, weisung