§ 1 KRITISDachG – Nationale KRITIS-Resilienzstrategie
Die Bundesregierung soll eine Strategie zur Verbesserung der Resilienz kritischer Infrastrukturen verabschieden. Die Strategie beinhaltet Erwägungen zu Transparenzpflichten für kritische Infrastrukturen.
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 11. Juni 2026