§ 8 KrWaffUnbrUmgV
Inhaltliche Beschränkungen; Nebenbestimmungen
📖
↗ Links
(1) Eine Erlaubnis nach dieser Verordnung kann zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung inhaltlich beschränkt werden.
(2) Zu dem in Absatz 1 genannten Zweck können Erlaubnisse befristet oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können nachträglich aufgenommen oder geändert werden.
Suchhilfen: Erlaubnis beschränken, Auflagen für Waffen, Befristete Waffenlizenz, Waffenbesitz Genehmigung, schränken, lagen