§ 1 KSAbg2025V – Bestimmung des Prozentsatzes der Künstlersozialabgabe ☆ 📖 🔍 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2025 beträgt 5,0 Prozent. Datenstand (gesetze-im-internet.de): 31. Dezember 2024