Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
Zuletzt geändert durch Art. 155 G v. 29.3.2017 I 626
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Inhalt
- Eingangsformel
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Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Abschnitt Pflichten der Versicherten
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Dritter Abschnitt Pflichten der zur Abgabe Verpflichteten
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Vierter Abschnitt Außenprüfungen
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Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
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Sechster Abschnitt Schlußvorschrift