§ 55 KunstUrhG ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. (1) Das Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1907 in Kraft.(2) (Aufhebungsvorschrift)