§ 227a LAG
Anwendung des Zweiten Teils für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2001
📖
↗ Links
Für die Berechnung der Ausgleichsabgaben nach diesem Gesetz gilt die Deutsche Mark nach dem 31. Dezember 2001 als Berechnungsgröße fort. Das Ergebnis ist bei der Neufestsetzung von Ausgleichsabgaben mit dem unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs in der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 des Rates vom 31. Dezember 1998 (ABl. EG Nr. L 359 S. 1) über die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Mitgliedstaaten, die den Euro einführen, in Euro anzusetzen.
Suchhilfen: Ausgleichsabgabe Umrechnung, Deutsche Mark in Euro, Umrechnungskurs Euro, Ausgleichsabgabe Berechnung, DM zu Euro Umrechnung, Euro Umrechnungsregel, rechnung